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Jesus Menino: Fürsorge für Kinder nach Abtreibungsüberleben
Die Gemeinschaft „Jesus Menino“ nimmt sich behinderter Kinder an, die eine Abtreibung überlebt ... mehr ... 3. November 2024
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Ein Mitarbeiter der Diakoneo Werkstätten und der Oberbürgermeister von Rothenburg ob der Tauber ha... mehr ... 10. Oktober 2024
Die Festivalsaison 2024 neigt sich dem Ende entgegen. Zeit für eine Bestandsaufnahme bei einem ... mehr ... 14. September 2024
Wegen Tötung wird ein deutsches Paar in der Schweiz zu acht Jahren Haft verurteilt - die Staatsanwa... mehr ... 13. September 2024
Der Fibromyalgie-Selbsthilfeverband Baden-Württemberg veranstaltet am Montag, 30. September, ab 18.... mehr ... 12. September 2024
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Die Selbsthilfegruppen der Bamberger Arbeitsgemeinschaft chronisch kranker und behinderter Menschen ... mehr ... 7. August 2024
Der Arzt Werner Catel war in der NS-Zeit an der Ermordung behinderter Kinder beteiligt. Nach dem Kri... mehr ... 17. Juni 2024
In Thüringen entstand vor 30 Jahren so etwas wie die Kommune 1 der DDR. Hartroda war ein einmaliges... mehr ... 8. Juni 2024
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des dritten Abschnittes der Abgabenordnung - steuerbegünstigte Zwecke - in der jeweils gültigen Fassung. Ziel des Vereins ist die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung blinder, hochgradig sehbehinderter und von Blindheit bedrohter Personen, insbesondere durch soziale und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen sowie durch Erholungs- und Berufsfürsorge. Für die Berufsfürsorge wird ein Zweckbetrieb unterhalten, der blinde, hochgradig sehbehinderte und von Blindheit betroffene Personen, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden können, beschäftigt. Der Zweckverband arbeitet nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz. Der Verein ist politisch und konfesionell neutral. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschafliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Mitglieder sind ausgeschlossen. Des dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig höhe Vergütungen begünstigt werden. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024