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Nahost-Liveblog: ++ UN: Unter Toten im Gazastreifen viele Frauen und Kinder ++
Laut UN-Menschenrechtsbüro sind viele der Kriegsopfer im Gazastreifen Frauen und Kinder. Der neue i... mehr ... 8. November 2024
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**Tragödie auf der Autobahn: Spendenaktion für Familie eines getöteten Pannenhelfers** Kurz gesa... mehr ... 8. November 2024
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**Für Eilige:** In Kürze wird die Suche nach einer neuen Heimat für den Jugendtreff in Freital-P... mehr ... 8. November 2024
**Für Eilige** In Kürze: Zwei Familien in Sachsen setzen auf eigenständigen Lernweg, während ei... mehr ... 8. November 2024
Für Eilige: Die Stadt Dresden zieht die Förderung für wichtige Einrichtungen ab, die als Oasen d... mehr ... 8. November 2024
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des dritten Abschnittes der Abgabenordnung - steuerbegünstigte Zwecke - in der jeweils gültigen Fassung. Ziel des Vereins ist die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung blinder, hochgradig sehbehinderter und von Blindheit bedrohter Personen, insbesondere durch soziale und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen sowie durch Erholungs- und Berufsfürsorge. Für die Berufsfürsorge wird ein Zweckbetrieb unterhalten, der blinde, hochgradig sehbehinderte und von Blindheit betroffene Personen, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden können, beschäftigt. Der Zweckverband arbeitet nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz. Der Verein ist politisch und konfesionell neutral. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschafliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Mitglieder sind ausgeschlossen. Des dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig höhe Vergütungen begünstigt werden. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der kulturellen Lebensinteressen in allen Genres der Kunst und Kultur, indem sie selbst als Veranstalter auftritt. Sie will das WASCHAUS zu einem Ort der künstlerischen Entfaltung, insbesondere von jungen Künstlern und Jugendlichen entwickeln. Die Gesellschaft will die soziale und kulturelle Bildung sowie die sportliche Betätigung insbesondere junger Menschen fördern. Sie tut dies z.B. durch Kurse, Workshops und Arbeitsgemeinschaften. die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung, insbesondere a) die Entwicklung und Durchführung eines regelmäßigen nicht kommerziellen Veranstaltungsprogramms in den Sparten Bildende Kunst, Musik, Tanz, Literatur und Film für alle Altersgruppen und Schichten der Bevölkerung; b) Durchführung von Veranstaltungen und Projekten, die Jugendlichen Raum bieten für Formen der altersgerechten Kommunikation und Interaktion oder Bereitstellung von Infrastruktur und Räumlichkeiten für solche Maßnahmen an Dritte; c) Vermietung von Räumlichkeiten Durchführung von Veranstaltungen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der 1. VfL Potsdam 1990 e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" und der "Abgabenordnung". Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung sportlicher Übungen und Leistungen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Gesellschaft verfolgt und fördert die Zwecke des Arbeiter-Samariter-Bundes im Hinblick auf dessen Sozialeinrichtungen. Insbesondere ist der Zweck dieser Gesellschaft Stationäre Einrichtungen, insbesondere Alten- und Pflegeheime, Behindertenheime, Wohnheime u.a. zu übernehmen, zu bauen, zu sanieren, zu betreiben und zu beraten.
Ein weiterer Zweck ist die Senioren- und Mitgliederbetreuung sowie die Betreibung der dazu erforderlichen Einrichtungen.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der § 51 ff der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Betreibung einer Akademie für Management und Kommunikation. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, von Volks- und Berufsbildung sowie von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch, die Entwicklung von Lernprogrammen und Angeboten für die politische, kulturelle und wirtschaftliche Bildung, die Konzeption und Durchführung von grundständigen und berufsbegleitenden Studiengängen sowie von Seminaren, Kursen und Trainings im Rahmen für die lebens- und berufsbegleitende Weiterbildung, die Evaluation und prozessbegleitende Betreuung von Aus- und Weiterbildungsangeboten, die Durchführung von Forschungsvorhaben, die Vergabe von Preisen und Stipendien, die Entwicklung und Erprobung von neuen integrierten Lernformen und Lernmedien, die Förderung des wissenschaftlichen, pädagogischen und künstlerischen Nachwuchses durch Preise und Stipendien sowie durch die Förderung von Forschungsvorhaben, die Förderung des internationalen wissenschaftlichen Austausches durch Kooperationen mit wissenschaftlichen und pädagogischen Einrichtungen aus dem In- und Ausland. Ein weiterer Zweck der Gesellschaft ist u. a. die Beschaffung von Mitteln für die Förderung von wissenschaftlichen und pädagogischen gemeinnützigen Projekten, Studien und Expertisen sowie der Betrieb von Instituten für spezifische Aufgabenbereiche in Forschung und Lehre. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024