Sachsen am Abgrund: Aus der Ampel und Trumps Sieg
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Die Beratung und die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen und Immobilien sowie die Vermittlung von Finanzierungen an Kreditinstitute. Die Gesellschaft vermittelt ferner Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder der Bruchteilsgemeinschaft und Investmentfonds. Die Gesellschaft erbringt die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne von § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr.8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. "Single-Hedgefonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024