Zwei Unternehmen aus Hoyerswerda überzeugen mit Innovation und Engagement
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die gemeinschaftliche Erzeugung und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie die An- und Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen, daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen, zu diesem Zweck sind auch Beteiligungen an anderen Unternehmen zulässig mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Milch- und Pflanzenproduktion:
- gemeinschaftliche Erzeugung und der Absatz
landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Geschäftszweige, die der Förderung der
landwirtschaftlichen Erzeugung dienen
- Beteiligung an Unternehmen
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die gemeinschaftliche Erzeugung und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen. Zu diesem Zweck sind auch Beteiligungen an anderen Unternehmen zulässig.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Desweiteren: Beteiligung an anderen Unternehmen, die sich mit der Bewirtung und Beherbergung von Touristen beschäftigen bzw. diese Branche als
weiteren Wirstchaftsbereich aufbauen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die gemeinschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauhandwerksleistungen sowie der gemeinsame Kauf und Verkauf von Baustoffen und -materialien. Außerdem Beherbergung und Gastronomie.
Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung dieses Gegenstandes dienen. Beteiligungen an anderen Unternehmen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig.
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
Die gemeinschaftliche Erzeugung, Bearbeitung, Verarbeitung und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen. Zur wirtschaftlichen Förderung ihrer Mitglieder kann die Genossenschaft sich an anderen Unternehmen beteiligen oder zu diesem Zweck rechtlich selbstständige Unternehmen gründen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zulässig. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
gemeinschaftliche Erzeugung und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen. Zu diesem Zweck sind auch Beteiligungen an anderen Unternehmen zulässig. Die Beschäftigung von Nichtmitgliedern ist zugelassen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. (ca. 2.200 Hektar Landwirtschaftlicher Nutzfläche, die durch die Mitglieder eingebracht wurden) mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1. die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.
2. Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere
a) die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung
b) die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der
Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege,
c) Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen,wenn sie der Förderung des
Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind.
d) die gemeinsame Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder und der
genossenschaftlichen Bodenfonds, die Vermietung und Verpachtung.
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
Der Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. insbesondere: a) die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung, b) die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes, c)die Erzeugung und der Verkauf von Strom Biogas, d)Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind, e)Vermietung und Verpachtung von genossenschaftlichen Vermögen. Die Beschäftigung von Nichtmitgliedern sowie die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder sind zugelassen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
Wirtschaftliche Erzeugung und die gemeinsame Haltung
und Zucht von Tieren, insbesondere Schlachttieren.
Gemeinschaftliche Bewirtschaftung des Bodens und der
landwirtschaftlichen Kulturen.
Lagerung, Aufbereitung und Veredelung
landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie deren
Verarbeitung und deren Handel, Unterhaltung von
Neben- und Hauptbetrieben der Landwirtschaft,
desweiteren die Verwaltung eigenen Vermögens und die
Beteiligung an anderen Unternehmen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die landwirtschaftliche Erzeugung von Milch, die gemeinsame Haltung und Zucht von Tieren, insbesondere Schlachtrinder, Kälber, die gemeinschaftliche Bewirtschaftung des Bodens und der Anbau landwirtschaftlicher Feldkulturen, Landschaftspflege, Forsterhaltungs- und Sanierungsarbeiten, die Lagerung, Aufbereitung und Veredelung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie deren Verarbeitung und deren Handel, die Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben der Landwirtschaft, desweiteren die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen, deren Übernahme oder Erwerb sowie die Betreibung realisierter Objekte, einschließlich Vermietung und Verpachtung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024