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Die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung. Die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege.
Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind.
Die gemeinsame Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder, die Vermietung und Verpachtung.
Zum Tierbestand gehören ca. 2.000 Tiere.
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
Die gemeinschaftliche Erzeugung und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen. Zu diesem Zweck sind auch Beteiligungen an anderen Unternehmen zulässig.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Desweiteren: Beteiligung an anderen Unternehmen, die sich mit der Bewirtung und Beherbergung von Touristen beschäftigen bzw. diese Branche als
weiteren Wirstchaftsbereich aufbauen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Beratung und die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen und Immobilien sowie die Vermittlung von Finanzierungen an Kreditinstitute. Die Gesellschaft vermittelt ferner Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder der Bruchteilsgemeinschaft und Investmentfonds. Die Gesellschaft erbringt die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne von § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr.8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. "Single-Hedgefonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung; die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege; Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind; die gemeinsame Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder, die Vermietung und Verpachtung; Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Flächen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, deren Veredelung, Verarbeitung und Vermarktung, die Erbringung von Dienstleistungen sowie Lohnarbeiten im ländlichen Raum, die Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben der Landwirtschaft, Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind, die gemeinsame Bewirtschaftung von gepachteten landwirtschaftlichen Nutzflächen und der Eigentumsflächen der Genossenschaft sowie der Mitglieder, die Vermietung und Verpachtung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die gemeinschaftliche Erzeugung, Bearbeitung, Verarbeitung und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen. Zur wirtschaftlichen Förderung ihrer Mitglieder kann die Genossenschaft sich an anderen Unternehmen beteiligen oder zu diesem Zweck rechtlich selbstständige Unternehmen gründen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zulässig. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
a) die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Verarbeitung und Vermarktung,
b) die Erbringung von Dienstleistungen im inländischen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der
Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege, c) Beteiligung an anderen
Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der
Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind,
d) die gemeinsame Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder, die Vermietung und
Verpachtung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand ist die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung sowie die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege; Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie zur Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind, sowie die gemeinsame Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder; die Vermietung und Verpachtung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
gemeinschaftliche Erzeugung und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen. Zu diesem Zweck sind auch Beteiligungen an anderen Unternehmen zulässig. Die Beschäftigung von Nichtmitgliedern ist zugelassen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. (ca. 2.200 Hektar Landwirtschaftlicher Nutzfläche, die durch die Mitglieder eingebracht wurden) mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung sowie die
Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der
Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege; Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind; die gemeinsame Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder, die Vermietung und Verpachtung. Die Beschäftigung von Nichtmitgliedern sowie die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024