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Amtsblatt Online 11/2024
Bild zur Meldung: Amtsblatt Online 11/2024 Das Amtsblatt der Stadt Leisnig erscheint monatlich jeden... mehr ... 7. November 2024
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**In Kürze:** Die Bundesregierung steht vor einer schwierigen Entscheidungssituation: Der Kanzler O... mehr ... 7. November 2024
In Kürze werden Privatkunden und Gewerbe in Mitteldeutschland ihre Strom- und Gasrechnungen etwas g... mehr ... 7. November 2024
**Für Eilige** Der Katastrophenschutz in Bayern ist in einer finanziellen Notlage, da er nicht nur... mehr ... 7. November 2024
**Für Eilige:** In Kürze: Die SPD-Bundestagsfraktion erwägt eine Änderung der Ampel-Regierung d... mehr ... 6. November 2024
**Kurz gesagt:** Kriminelle haben in den letzten Tagen und Wochen den Raum Meißen und Umgebung heim... mehr ... 6. November 2024
Krankheitskosten, Arbeitsweg, und Co: Steuerzahlerinnen und Steuerzahler können vielerlei Ausgaben ... mehr ... 5. November 2024
**Kurz gesagt:** Die Kritik an der neuen Dienstlimousine des Landrats im thüringischen Weimarer La... mehr ... 5. November 2024
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des dritten Abschnittes der Abgabenordnung - steuerbegünstigte Zwecke - in der jeweils gültigen Fassung. Ziel des Vereins ist die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung blinder, hochgradig sehbehinderter und von Blindheit bedrohter Personen, insbesondere durch soziale und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen sowie durch Erholungs- und Berufsfürsorge. Für die Berufsfürsorge wird ein Zweckbetrieb unterhalten, der blinde, hochgradig sehbehinderte und von Blindheit betroffene Personen, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden können, beschäftigt. Der Zweckverband arbeitet nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz. Der Verein ist politisch und konfesionell neutral. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschafliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Mitglieder sind ausgeschlossen. Des dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig höhe Vergütungen begünstigt werden. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024