die gemeinschaftliche Erzeugung und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie die An- und Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen, daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen, zu diesem Zweck sind auch Beteiligungen an anderen Unternehmen zulässig
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Milch- und Pflanzenproduktion:
- gemeinschaftliche Erzeugung und der Absatz
landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Geschäftszweige, die der Förderung der
landwirtschaftlichen Erzeugung dienen
- Beteiligung an Unternehmen
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die gemeinschaftliche Erzeugung und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen. Zu diesem Zweck sind auch Beteiligungen an anderen Unternehmen zulässig.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Desweiteren: Beteiligung an anderen Unternehmen, die sich mit der Bewirtung und Beherbergung von Touristen beschäftigen bzw. diese Branche als
weiteren Wirstchaftsbereich aufbauen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die gemeinschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauhandwerksleistungen sowie der gemeinsame Kauf und Verkauf von Baustoffen und -materialien. Außerdem Beherbergung und Gastronomie.
Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung dieses Gegenstandes dienen. Beteiligungen an anderen Unternehmen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig.
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
Die gemeinschaftliche Erzeugung, Bearbeitung, Verarbeitung und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen. Zur wirtschaftlichen Förderung ihrer Mitglieder kann die Genossenschaft sich an anderen Unternehmen beteiligen oder zu diesem Zweck rechtlich selbstständige Unternehmen gründen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zulässig.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
gemeinschaftliche Erzeugung und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen. Zu diesem Zweck sind auch Beteiligungen an anderen Unternehmen zulässig. Die Beschäftigung von Nichtmitgliedern ist zugelassen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. (ca. 2.200 Hektar Landwirtschaftlicher Nutzfläche, die durch die Mitglieder eingebracht wurden)
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gemeinschaftliche Erzeugung und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen.
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zuletzt aktualisiert am 21. April 2022